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Silver Resorts - Ruhestand, wie er sein sollte

GIR und Pflegegrade erklärt

Der GIR ist Teil eines französischen Bewertungsinstruments (der AGGIR-Skala), das den Verlust der Selbstständigkeit einer Person misst. Er erfasst den Grad der Pflegebedürftigkeit und hilft, die am besten geeignete Einrichtungsform zu bestimmen. Die AGGIR-Skala teilt die Pflegebedürftigkeit in sechs Gruppen ein, die als GIR (von französisch Groupe Iso-Ressources) bezeichnet werden. GIR 1 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit, GIR 6 die niedrigste. In Frankreich eröffnen GIR 1 bis 4 den Anspruch auf eine staatliche Pflegebeihilfe.

Den GIR gibt es in Deutschland nicht. Hier wird die Pflegebedürftigkeit über den Pflegegrad ermittelt. Der Medizinische Dienst begutachtet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt, und ordnet sie einem von fünf Pflegegraden zu: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Anders als beim GIR ist beim deutschen Pflegegrad die höchste Zahl die schwerste Stufe. Wir erläutern die französische GIR-Skala nachstehend, weil Ihnen der Begriff bei der Suche nach Pflege in einem französischsprachigen Land wie Tunesien begegnen kann - eine exakte zahlenmäßige Entsprechung zum Pflegegrad gibt es jedoch nicht.

Die AGGIR-Skala

GIR 1: Menschen am Lebensende oder ans Bett bzw. an den Stuhl gebunden, mit eingeschränkter geistiger Funktion. Sie benötigen eine ständige, unverzichtbare Betreuung.

GIR 2: Diese Gruppe umfasst zwei Profile. Beide sind ans Bett oder an den Stuhl gebunden. Die einen haben zusätzlich teilweise eingeschränkte geistige Funktionen und benötigen Hilfe bei den meisten Alltagsaktivitäten. Die anderen haben eingeschränkte geistige Funktionen, können sich aber noch bewegen und benötigen daher ständige Aufsicht.

GIR 3: Menschen, die ihre geistige Selbstständigkeit bewahrt haben, aber wegen eingeschränkter Mobilität mehrmals täglich Hilfe bei der Körperpflege benötigen.

GIR 4: Auch diese Gruppe umfasst zwei Profile. Die einen können nicht allein aufstehen, sich aber, einmal aufgestanden, in ihrer Wohnung bewegen und benötigen Hilfe beim Waschen und Ankleiden. Die anderen haben keine Mobilitätsprobleme, benötigen aber Hilfe bei der Körperpflege und den Mahlzeiten.

GIR 5: Bewohner, die nur gelegentlich Hilfe beim Waschen, beim Zubereiten der Mahlzeiten und im Haushalt benötigen.

GIR 6: Bewohner, die bei den wesentlichen Verrichtungen des täglichen Lebens noch selbstständig sind.

Innerhalb des französischen Systems hilft die AGGIR-Skala, die am besten geeignete Einrichtungsform zu bestimmen. Pflegeheime eignen sich am besten für die ersten Stufen, während für die späteren Stufen eine Wohnform mit wenig oder ohne Pflege passender ist. Welcher Rahmen auch verwendet wird, ob GIR in Frankreich oder Pflegegrad in Deutschland, das Prinzip ist überall dasselbe: Je mehr Unterstützung ein Mensch benötigt, desto stärker medizinisch betreut sollte die Einrichtung sein.

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